Unterweisung für Träger von Filtergeräten nach DGUV-R112-190. Arbeiten unter Atemschutz (Vollmaske) und Filter.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist mitzubringen. Haar- und Barttracht sowie das Tragen von Körperschmuck müssen der UVV entsprechen.
Atemschutzgeräte können bei uns gegen Gebühr entliehen werden.
Mitarbeiter in Betrieben, die unter Atemschutz eingesetzt werden sollen.
Die gesundheitliche Eignung nach DGUV Grundsatz 26 Atemschutz, Gruppe 2, ist bei Lehrgangsbeginn nachzuweisen.
Unterweisung für Träger von Filtergeräten nach DGUV-R 112-190. Arbeiten unter Atemschutz (Vollmaske) und Filter.
Weitere Termine erhalten Sie auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberatung.
Tel: 040/42851 4798
E-Mail: info@feuerwehr.hamburg.de