Maßnahmen zur Rettung verunfallter Atemschutzgeräteträger:
Schutzkleidung ist inkl. Atemschutzmasken mitzubringen, Pressluftatmer werden gestellt. Haar- und Barttracht müssen der UVV entsprechen.
Preis auf Anfrage.
Atemschutzgeräteträger von Werk-, Betriebs- und Freiwilligen Feuerwehren und aus dem gewerblichen Bereich.
Die gesundheitliche Eignung nach DGUV Grundsatz 26 Atemschutz, Gruppe 3, ist bei Lehrgangsbeginn nachzuweisen.
Weitere Termine erhalten Sie auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberatung
Tel: 040/42851 4798
E-Mail: info@feuerwehr.hamburg.de